Entsprechungserklärung der Delticom gemäß § 161 AktG (2007) | |
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Vorstand und Aufsichtsrat der Delticom erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 4. Juli 2003 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (in der jeweils aktuellen Fassung) mit folgenden Einschränkungen entsprochen wird:
- Der Empfehlung nach Ziffer 3.8 des Kodex, einen Selbstbehalt in der D&0- Versicherung zu vereinbaren, wird nicht entsprochen.
- Der Empfehlung nach Ziffer 4.2.1 des Kodex, einen Sprecher des Vorstandes zu haben, wird nicht entsprochen.
- Der Empfehlung nach Ziffer 4.2.3 des Kodex, eine variable Komponente in den Vorstandsbezügen zu fixieren, wird entsprochen ab dem Jahr 2007.
- Der Empfehlung nach Ziffer 5.3 des Kodex, Ausschüsse im Aufsichtsrat zu bilden, wird derzeit nicht entsprochen.
- Der Empfehlung nach Ziffer 5.4.7 des Kodex, eine variable Komponente in den Aufsichtsratsbezügen zu fixieren, wird nicht entsprochen.
Hannover, im Apil 2007
Peter Stappen Aufsichtsratvorsitzender | |
Andreas Prüfer Vorstand | |
Rainer Binder Vorstand |
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