Entsprechungserklärung der Delticom gemäß § 161 AktG (2008) | |
|
Vorstand und Aufsichtsrat der Delticom erklären, dass den vom
Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen
Bundesanzeigers am 4. Juli 2003 bekannt gemachten Empfehlungen der
"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der
derzeit gültigen Fassung mit folgenden Einschränkungen entsprochen wird:
- Der Empfehlung gemäß Ziff. 2.3.2 des Kodex, allen in- und
ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und
Aktionärsvereinigungen die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt
den Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege zu übermitteln,
wird nicht entsprochen.
- Der Empfehlung gemäß Ziffer 3.8 des Kodex, einen Selbstbehalt in der
D&0-Versicherung zu vereinbaren, wird nicht entsprochen.
- Der Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.1 des Kodex, einen Sprecher des
Vorstandes zu haben, wird ab dem 6. Mai 2008 entsprochen.
- Der Empfehlung gemäß Ziffer 5.3 des Kodex, Ausschüsse im Aufsichtsrat
zu bilden, wird derzeit nicht entsprochen.
- Der Empfehlung gemäß Ziffer 5.4.7 des Kodex, eine variable Komponente
in den Aufsichtsratsbezügen zu fixieren, wird nicht entsprochen.
- Der Empfehlung gemäß Ziffer 7.1.2 des Kodex, den Konzernabschluss
binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte
innerhalb einer Frist von von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums
zu veröffentlichen, wurde im Berichtsjahr 2007 nicht entsprochen.
Hannover, 26. März 2008
Peter Stappen Aufsichtsratvorsitzender | |
Rainer Binder Vorstand | |
Philip von Grolman Vorstand | |
Andreas Prüfer Vorstand | |
Frank Schuhardt Vorstand |
|