Entsprechungserklärung der Delticom gemäß § 161 AktG (2009) | |
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Vorstand und Aufsichtsrat der Delticom erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 4. Juli 2003 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der derzeit gültigen Fassung mit folgenden
Einschränkungen entsprochen wird:
- Der Empfehlung gemäß Ziffer 3.8 des Kodex, einen Selbstbehalt in der
D&0-Versicherung zu vereinbaren, wird nicht entsprochen.
- Der Empfehlung gemäß Ziffer 5.4.2 des Kodex, Ausschüsse im
Aufsichtsrat zu bilden, wird derzeit nicht entsprochen.
- Der Empfehlung gemäß Ziffer 5.4.6 des Kodex, eine variable Komponente
in den Aufsichtsratsbezügen zu fixieren, wird nicht entsprochen.
Hannover, 06. März 2009
Andreas Prüfer Aufsichtsratvorsitzender | |
Rainer Binder Vorstand | |
Philip von Grolman Vorstand | |
Frank Schuhardt Vorstand |
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